Förderprogramme und Ausschreibungen Sachsen

Die Beantragung der Förderprogramme der Sächsischen Staatsministerien SMWA und SMWK erfolgt über die Sächsische AufbauBank (SAB):

Betriebsberatung/Coaching

Was wird gefördert?

Beratungen und Coachings zu verschiedenen Fragen der Unternehmensführung sowie zu Fragen, die mit der Erschließung ausländischer Märkte im Zusammenhang stehen.

Wer ist antragsberechtigt?

Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz im Freistaat Sachsen

www.sab.sachsen.de

Clusterförderung

Was wird gefördert?

Überbetriebliche und vorrangig in Sachsen geplante Projekte von Trägern von neuen oder bestehenden Kooperationsnetzwerken bzw. Innovationsclustern mit dem Ziel

  • neue Märkte zu erschließen,
  • neue Technologien zur Anwendung zu bringen,
  • der Vertiefung der, insbesondere branchen- oder länderübergreifenden, strategischen Zusammenarbeit

Wer ist antragsberechtigt?

Träger von neuen oder bestehenden Netzwerken (Kooperationsnetzwerke oder Innovationsclustern)

Träger sind Zusammenschlüsse oder Vereinigungen mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit, die aus mindestens 5 Partnern, mindestens 3 davon kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, bestehen.

Als weitere Partner kommen z. B. Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kammern und Verbände in Betracht.

www.sab.sachsen.de

Fachkräfterichtlinie

Was wird gefördert?

Die Förderung soll unter Berücksichtigung der zentralen Handlungsfelder und Zielstellungen der sächsischen Fachkräftestrategie, die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte als familienfreundlicher Ort zum Leben, Lernen und Arbeiten, als Raum mit attraktiven Arbeitsangeboten etablieren. Die Projekte der Fachkräfterichtlinie ergänzen hierbei bestehende Landes- und Bundesförderprogramme zur Fachkräftesicherung. Nähere Informationen zur Abgrenzung zu anderen Förderprogrammen finden Sie hier .

Grundsätzlich können Personal- und Sachausgaben gefördert werden. Eine detaillierte Übersicht finden Sie hier .

Teil I.:

Maßnahmen zur Fachkräftesicherung in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Freistaat Sachsen unter Berücksichtigung demographischer, struktureller und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen der Region gefördert werden.

Teil II.:

Darüber hinaus sollen übergreifende Maßnahmen auf Initiative des SMWA gefördert werden. Dazu soll es einen gesonderten Projektaufruf geben.

Wer ist antragsberechtigt?

  • die Landkreise und kreisfreie Städte im Freistaat Sachsen
  • kreisangehörige Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen
  • weitere Träger (natürliche Personen oder juristische Personen oder Personenvereinigungen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts), die die Maßnahmen im Freistaat Sachsen durchführen

www.sab.sachsen.de

FuE-Projektförderung

Was wird gefördert?

Forschungsprojekte mit innovativem technologieorientiertem Inhalt, die der Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren dienen.

Wer ist antragsberechtigt?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (inkl. Handwerk, aber ohne freie Berufe) oder des wirtschaftsnahen Dienstleistungssektors, im Verbund auch Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen

www.sab.sachsen.de

HORIZON-Prämie

Was wird gefördert?

Das Programm soll sächsische Unternehmen zur Beteiligung am Europäischen Forschungsrahmenprogramm (HORIZON 2020) anregen. Förderfähig sind Dienstleistungen von privaten Anbietern, Kammern, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen zur Vorbereitung und Begleitung von HORIZON 2020-Anträgen.

Wer ist antragsberechtigt?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft (inkl. Handwerksbetriebe)

www.sab.sachsen.de

Industriebezogene und netzwerkunterstützende Projektaktivitäten (INA)

Was wird gefördert?

Operative Projekte, die sich mit fortschrittlichen industriellen Themen befassen und verschiedene sektorale Kompetenzen und Erfahrungsbereiche zusammenbringen

Wer ist antragsberechtigt?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), gemeinnützige Industrieforschungseinrichtungen, Verbände und sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter. In Betracht kommen – unter besonderen Voraussetzungen – auch Technologie- und Gründerzentren sowie Träger der Zukunftsinitiativen

www.sab.sachsen.de

InnoExperts

Was wird gefördert?

  • die Einstellung und Beschäftigung von Absolventen von Hochschulen, Berufsakademien und Fachschulen für Technik sowie von zuvor an Forschungseinrichtungen tätigen jungen Wissenschaftlern in Unternehmen mit der Aufgabe, ein Forschungs- und Entwicklungs- (FuE) Thema mit innovativem, technologieorientiertem Inhalt zu bearbeiten (Innovationsassistenten/-innen),
  • die Einstellung und Beschäftigung von Forschern und Ingenieuren mit Hochschulabschluss und mindestens fünf Jahren einschlägiger Berufserfahrung zur Bearbeitung innovativer, technologieorientierter Vorhaben in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (Senior InnoExperts),
  • die Einstellung und Beschäftigung von Personen mit einer abgeschlossenen wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung oder einer Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie in KMU mit der Aufgabe, im KMU ein betriebliches Innovationsmanagement einzuführen oder weiterzuentwickeln (InnoManagern/-innen), sowie
  • die Einstellung und Beschäftigung von über 54-jährigen berufserfahrenen Personen mit Leitungserfahrung in Wirtschaft oder Wissenschaft zur Bearbeitung der Aufgaben eines InnoManagers (Senior InnoManagern/-innen).

Wer ist antragsberechtigt?

KMU der gewerblichen Wirtschaft und der Sozial- und Gesundheitswirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen (bei Beschäftigung von Innovationsassistenten auch Unternehmen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft, unabhängig von ihrer Größe)

www.sab.sachsen.de

InnoTeam

Was wird gefördert?

Förderfähig ist die Zusammenarbeit von Unternehmen und Hochschulen oder Forschungseinrichtungen in Vorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung. Die in InnoTeams Beschäftigten sollen sich durch die gemeinsame Bearbeitung der Arbeitsaufgabe Kenntnisse und Erfahrungen mit dem in Wissenschaft und Wirtschaft unterschiedlichen Arbeitsumfeld aneignen.

Wer ist antragsberechtigt?

Zuwendungsempfänger können KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie im Verbund mit KMU auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft jeweils mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen sein.

www.sab.sachsen.de

Innovationsprämie

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Inanspruchnahme von externen FuE-Dienstleistern im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer oder der Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie im Rahmen der technischen Unterstützung in der Umsetzungsphase.

Wer ist antragsberechtigt?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft (auch Handwerksbetriebe), der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie freiberuflich tätige Ingenieure mit Betriebsstätte im Freistaat Sachsen

www.sab.sachsen.de

KETs-Pilotlinien

Was wird gefördert?

Forschungs- bzw. Entwicklungsleistungen an Pilotlinien auf dem Gebiet der für den Freistaat Sachsen besonders bedeutsamen Schlüsseltechnologien (Key Enabling Technologies, im Folgenden „KETs“).

Diese sind:

  • Mikroelektronik
  • Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Nanotechnologien
  • Neue Materialien
  • Fortgeschrittene Produktionstechnologien
  • Photonik und Biotechnologien

Wer ist antragsberechtigt?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des wirtschaftsnahen Dienstleistungssektors, im Verbund auch Forschungseinrichtungen, wenn eine wirksame Kooperation vorliegt und kein Partner allein mehr als 70 Prozent der förderfähigen Kosten trägt.

www.sab.sachsen.de

Kooperationsprogramm Freistaat Sachsen - Tschechische Republik 2014 - 2020

Was wird gefördert?

Grenzübergreifende Projekte in den Bereichen Klimawandel, Risikoprävention, Umwelt, Kultur, Tourismus, Bildung und partnerschaftliche Zusammenarbeit

Wer ist antragsberechtigt?

Im Freistaat Sachsen:

  • Behörden und sonstige Einrichtungen des Freistaates Sachsen
  • kommunale Gebietskörperschaften, deren Einrichtungen und Zusammenschlüsse
  • juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts
  • Sozialpartnerorganisationen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
  • Nahverkehrs- und Schieneninfrastrukturunternehmen
  • Verkehrsverbünde für Vorhaben im Bereich des ÖPNV (nur Prioritätsachse 4)
  • Polizeibehörden für Vorhaben im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit (nur Prioritätsachse 4)

In der Tschechischen Republik:

  • Behörden und Organe der öffentlichen Verwaltung
  • Bildungseinrichtungen
  • Nichtregierungsorganisationen
  • Wirtschafts- und Berufsverbände (nur Prioritätsachsen 3 und 4)
  • Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit
  • Unternehmen (nur Prioritätsachse 3)

www.sab.sachsen.de

Markteinführung innovativer Produkte – Marktbearbeitungsphase - MEP-Darlehen

Was wird gefördert?

In der Marktbearbeitungsphase werden Projekte zur Markteinführung von neuen oder weiter entwickelten Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren, die auf Innovationen beruhen, gefördert. Die Marktbearbeitungsphase (Darlehensförderung) ist von der Markteinführungsphase (Zuschussförderung) zu unterscheiden.

Wer ist antragsberechtigt?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

www.sab.sachsen.de

Markteinführung innovativer Produkte - Markteinführungsphase - MEP-Zuschuss

Was wird gefördert?

In der Markteinführungsphase werden Projekte zur Markteinführung von neuen oder weiter entwickelten Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren, die auf Innovationen beruhen, gefördert. Die Markteinführungsphase ist von der Marktbearbeitungsphase zu unterscheiden.

Wer ist antragsberechtigt?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

www.sab.sachsen.de

Messen, Außenwirtschaft

Was wird gefördert?

Die Teilnahme an Auslandsmessen und internationalen Messen in Deutschland, Produktpräsentationen sowie die Teilnahme an Symposien zur Erschließung ausländischer Märkte. Außerdem werden Machbarkeitsstudien oder begleitende Studien gefördert.

Wer ist antragsberechtigt?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), bei Produktpräsentationen auch Kammern, Verbände und sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter soweit diese als Projektträger für KMU handeln.

www.sab.sachsen.de

Nachwuchsforschergruppen

Was wird gefördert?

"Die Befähigung akademischer Nachwuchskräfte im Rahmen der gemeinsamen Forschungsarbeit zum Wissens- und Technologietransfer und zur Netzwerkbildung zwischen sächsischen Hochschulen und Unternehmen."

Wer ist antragsberechtigt?

Sächsische Hochschulen nach § 1 Abs. 1 SächsHSFG an denen Nachwuchsforschergruppen arbeiten werden.

www.sab.sachsen.de

Promotionen

Was wird gefördert?

  • Industriepromotionen
  • Landesinnovationspromotionen
  • Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere
  • Promotionen, die eine Kombination aus Industriepromotion und Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere sind
  1. Industriepromotionen weisen ein gemeinsames Interesse der beteiligten Dritten mit Sitz im Freistaat Sachsen und sächsischer Hochschulen auf. Für die Förderung von Industriepromotionen ist eine Mitfinanzierung durch die beteiligten Dritten von mindestens 800,00 Euro pro relevanter Promotion und Monat erforderlich. Der Entwurf einer Finanzierungsvereinbarung zwischen den beteiligten Dritten und dem Antragssteller, die eine entsprechende Zusage der beteiligten Dritten enthält, ist mit der Antragstellung vorzulegen.
  2. Bei Landesinnovationspromotionen wird zu Themen geforscht, die in besonderem Interesse des Freistaates Sachsen liegen und Auswirkungen auf den sächsischen Arbeitsmarkt erwarten lassen. Für die Förderung von Landesinnovationspromotionen ist mit der Antragstellung eine Begründung des Antragstellers zum besonderen Interesse des Freistaates Sachsen am Forschungsthema und zu den erwarteten Auswirkungen auf den sächsischen Arbeitsmarkt vorzulegen.
  3. Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere dienen der Fortsetzung der Promotion nach familienbedingter Unterbrechung der wissenschaftlichen Tätigkeit. Bei der Förderung von Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere werden als familienbedingt Unterbrechungen von mindestens neun Monaten zur Wahrnehmung der Elternzeit sowie zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger angesehen.
  4. Bei Promotionen, die eine Kombination aus Industriepromotion und Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere sind, ist die Einhaltung der Förderbestimmungen jeweils beider Promotionsformen nachzuweisen.

Gefördert werden Gesamtvorhaben zur Qualifizierung akademischer Nachwuchskräfte durch Forschungsarbeit im Rahmen von Promotionen. Die einzelnen Promotionen werden als Arbeitspakete innerhalb des Gesamtvorhabens des Antragstellers verstanden. Die aufgeführten Promotionsformen können auch im Zusammenwirken von Universitäten und Fachhochschulen als kooperatives Promotionsverfahren gemäß § 40 Abs. 4 des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen durchgeführt werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Zuwendungsempfänger sind Hochschulen nach § 1 Abs. 1 SächsHSFG

www.sab.sachsen.de

Technologietransferförderung

Was wird gefördert?

Die planvolle Übertragung technologischen Wissens von Technologiegebern zu Technologienehmern zur Vorbereitung und Realisierung von Produkt- und Verfahrensinnovationen.

Wer ist antragsberechtigt?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

www.sab.sachsen.de

Transferassistenten/-innen

Was wird gefördert?

Die Einstellung und Beschäftigung von Absolventen von Hochschulen oder Berufsakademien mit einschlägiger Berufserfahrung als Transferassistenten/-innen

Wer ist antragsberechtigt?

KMU der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, die Berufsakademie Sachsen, Kammern, Verbände, freiberufliche Ingenieure, sonstige Technologiemittler, zum Beispiel Technologieagenturen, Technologietransferzentren, Technologiegründerzentren sowie Transferstellen universitärer und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen

www.sab.sachsen.de

Weiterbildungsscheck - betrieblich

Was wird gefördert?

Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung, insbesondere mit folgenden Zielstellungen:

  • Qualifizierung im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Erschließung neuer Märkte,
  • Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie Höherqualifizierung von Arbeitskräften,
  • Anpassung der Arbeitgeber an neue Herausforderungen z. B. hinsichtlich von Aufgaben des Unternehmensmanagements, der Fachkräftesicherung oder der Implementierung neuer Technologien,
  • Vorbereitung von Unternehmensnachfolgen,
  • vertiefende bzw. ergänzende Bildungsangebote für Auszubildende in der betrieblichen Berufsausbildung,
  • Qualifizierungen zur Verbesserung des Umwelt- und Ressourcenschutzes im Arbeitsprozess.

Wer ist antragsberechtigt?

Arbeitgeber (natürliche bzw. juristische Personen oder Personenvereinigungen des Privatrechts) und Selbständige mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen und Sozialunternehmen

www.sab.sachsen.de

Wissensbilanz

Was wird gefördert?

Einführung einer Wissensbilanz als Managementinstrument z. B. für die Personalentwicklung und die Bewertung eines Unternehmens

Wer ist antragsberechtigt?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Bereichen verarbeitenden Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistungen (mit Ausnahme Finanz-, Assekuranz-, Vermittlungs- und Beratungsdienstleistungen) und Beherbergungsgewerbe

www.sab.sachsen.de

Verbundausbildung

Was wird gefördert?

Die Durchführung von Ausbildungsinhalten in anderen Unternehmen oder Einrichtungen ergänzend zur eigenen betrieblichen Ausbildung.

Wer ist antragsberechtigt?

Unternehmen mit bis zu 500 beschäftigten Personen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen

www.sab.sachsen.de

 

Weitere Programme des Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Weitere Programme des Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK)