Agile Softwareentwicklung, Wasserfallmethodik - hinreichende Rechtssicherheit?
Agile Softwareentwicklung, Wasserfallmethodik - hinreichende Rechtssicherheit?
Am Anfang des gelingenden IT-Projekts stehen fachliche und technische Leistungsbeschreibungen. Agile Softwareentwicklung und Scrum sind aber nicht ohne Weiteres in traditionelle juristische Vertragsgestaltung einzubinden. Denn für die vertragsrechtliche Einordnung ist es wichtig zu wissen, dass nach der Rechtsprechung ein vertraglicher Erfolg bereits in der ordnungsgemäßen Durchführung von Untersuchung oder der Anfertigung von Berichten liegen kann. Wie man bei dynamischen IT-Projekten, mit sich ändernden Vorgaben, juristische Verträge fassen und gestalten kann, und eine Leistungsbeschreibung und Pflichtenheft fasst, dass Ansprüche im möglichen Streitfall geklärt werden oder soweit notwendig auch juristisch durchgesetzt oder abgewehrt werden können, ist Gegenstand des Workshops.
Nähere Informationen unter: www.ebusiness-lotse-chemnitz.de/veranstaltung.cfm?id=279&Menu1=3&Menu2=1
Ort: Industrie- und Handelskammer Chemnitz