Änderungen in den Konditionen der SAB Mittelstandsförderung Kooperationen
Zum 11.02.2010 wurden durch das SMWA die Konditionen im SAB Förderprogramm Mittelstandsförderung Kooperationen geändert. Die Änderungen treffen auch auf bereits im letzten Jahr eingereichte und noch nicht bewilligte Projekte zu.
--> Änderungen im Überblick
Konditionen SAB Mittelstandsförderung Kooperationen
Für die Förderfähigkeit einer Kooperation ist die Zusammenarbeit von mindestens 3 sächsischen KMU erforderlich. Die am Kooperationsverbund beteiligten Unternehmen können für ihr Projekt zwischen 40% und 50% der zuwendungsfähigen Projektausgaben als nicht rückzahlbare und zweckgebundene finanzielle Unterstützung erhalten.
Es werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt:
Vorbereitung und Begleitung:- Machbarkeitsstudien sowie begleitende Studien zu schwerpunktmäßig ökonomischen und technischen Fragen der Projektdurchführung
- externes und internes Projektmanagement
- Durchführung von Arbeitskreisen, Erfahrungsaustausch und Projektgruppen
- industrielle Forschung und vorwettbewerbliche Entwicklung
- Anschaffung bzw. Verwendung der für die Kooperation / das Netzwerk unabweisbar benötigten Gegenstände
- Entwicklung einer Marketingkonzeption für die Kooperation / das Netzwerk
- Anschub der Umsetzung des Marketings
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Antragsunterlagen
- Link zu Seite der SAB mit den aktuellen Antragsunterlagen
- Übersicht notwendiger Antragsunterlagen
- Vorlage Projektskizze
- Vorlage Kooperationsvertrag
- gefördert im Programm Mittelstandsförderung - Kooperation der sächsischen Aufbaubank -