Neue Mittelstandsrichtlinie zur Förderung von sächsischen KMU in Kraft getreten
Am 25. März 2011 ist die neue Mittelstandsrichtlinie des Freistaates Sachsen in Kraft getreten, in der unter anderem die durch die VEMAS begleitete Kooperationsförderung verankert ist. Gefördert werden wie bisher Studien, internes sowie externes Projektmanagement, Arbeitskreise und das Marketing von Kooperationen. Eine wesentliche Änderung in der Kooperationsförderung ist die Vereinheitlichung des Fördersatzes auf 50 Prozent. Die VEMAS begleitet Sie gern bei der Projektentwicklung und der Beantragung von Fördermitteln.
Einen Überblick über die Konditionen und Änderungen in der Kooperationsförderung finden Sie im Foliensatz zur Mittelstandsrichtlinie-Kooperation.
Es werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt:
Vorbereitung und Begleitung:- Machbarkeitsstudien sowie begleitende Studien zu schwerpunktmäßig ökonomischen und technischen Fragen der Projektdurchführung
- externes und internes Projektmanagement
- Durchführung von Arbeitskreisen, Erfahrungsaustausch und Projektgruppen
- Eines der Unternehmen übernimmt als Leadunternehmen die Koordination und Kommunikation mit der SAB.
- industrielle Forschung und vorwettbewerbliche Entwicklung
- Anschaffung bzw. Verwendung der für die Kooperation / das Netzwerk unabweisbar benötigten Gegenstände
- Entwicklung einer Marketingkonzeption für die Kooperation / das Netzwerk
- Anschub der Umsetzung des Marketings
Weitere Informationen
auf der Website der SAB.
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- gefördert im Programm Mittelstandsförderung - Kooperation der sächsischen Aufbaubank -